Geförderte Beratungsmodule für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" bietet das Land Baden-Württemberg ein attraktives
Beratungsangebot für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus. Zu insgesamt 55 definierten Beratungsangeboten
(„Module“) bieten zugelassene Beratungsorganisationen geförderte Beratung an.
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Anbieter sind speziell zugelassene Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens durch
das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ausgewählten wurden.
Honorarsätzen.
Förderung der Beratungsmodule in Baden-Württemberg
Die Nettokosten der Beratungsmodule werden mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und mit Ko-Finanzierungsmitteln des Bundes und des Landes in der Regel zu 80 %, bei
bestimmten Modulen zu 100 %, gefördert.
Die Förderobergrenze pro Modul beträgt einheitlich 1.500 €.
Inhalte und Rahmenbedingungen der Beratungsmodule sind in den jeweiligen Modulstammblättern festgelegt.
Grundlage des Förderprogramms bilden der nationale Strategieplan in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 und die europäische Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2023-2027, sowie insbesondere Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste.